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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.
Tatort: Exklusives/repräsentatives Verwaltungsgebäude
In Fachkreisen ist bekannt, das Hochkantlamellenparkett als besonders strapazierfähig eingestuft wird und auch die Wertschöpfung, Werterhaltung und Nachhaltigkeit vom Besteller/Bauherrn in besonderer Weise gewünscht und auch gefordert werden. In einem besonders exklusiven/repräsentativen Verwaltungsgebäude kam es zu einem Mieterwechsel. Der Besteller/Vermieter hat gegenüber dem Mieter Mängelrüge erteilt, und zwar dahingehend, dass das Hochkantlamellenparkett überproportional nachteilig beeinflusst worden ist, und zwar in Form von:
- Trampelpfaden
- partielle Zerstörung der Hochkantlamellen im Drehsesselbereich
- Splitterungen der Hochkantlamellenstäbchen
Die Bilder zeigen die in diesem Fachbeitrag beschriebenen Sachverhalte sehr deutlich. Ergänzende Informationen und zusätzliches Bildmaterial finden Sie im folgenden Fachbeitrag:
Siegfried Heuer (Berufssachverständiger und Lehrbeauftragter)
Hochkantlamellenparkett Verlegung / Klebung einschließlich Oberflächenschutz
Weitere Informationen finden Sie immer top aktuell unter: www.flooright.ch.
Herzliche Grüsse
Ihr Flooright-Team
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