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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.
Sowohl in einschlägigen Kommentaren wie auch in den Verlegeanleitungen einzelner Teppichbodenhersteller findet man immer wieder den Hinweis, dass Anschnittbereiche von Teppichböden mit einer zusätzlichen Nahtkantenverfestigung versehen werden müssen. Gewebte Teppichböden, insbesondere welche nach dem Axminster-Verfahren hergestellt wurden, sind generell auch im Nahtbereich mit einer zusätzlichen Nahtkantenverfestigung zu versehen.
Egal ob die Kantenverfestigung im Bereich von runden Anschnitten, Deckeln, Schienen etc. oder auch entlang der Nahtbereiche erfolgen muss, stellt sich die Frage, aus welchem Grund solche zusätzlichen handwerklichen Arbeiten erforderlich sind.
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