Ab 24. August 2023 muss jeder gewerbliche Anwender erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. Danach besteht sonst ein Verwendungsverbot!
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Nachdem bereits seit dem 24. Februar 2022 eine Kennzeichnungspflicht von Isocyanaten auf den entsprechenden Verpackungen Vorschrift ist, hat das Europäische Parlament und der Europarat nun neu eine Sicherheitsschulungspflicht vor der gewerblichen oder industriellen Verwendung verordnet. Diese Verordnung zum Absolvieren einer Schulung tritt ab dem 24. August 2023 in Kraft.
Da Isocyanate (Diisocyanate) ein geringfügiger Bestandteil für die Herstellung von Polyurethanen. Polyurethan (PU)-Lacken, PU-Beschichtungen, PU-Schäumen sowie PU-Klebstoffen sind, werden diese in fast allen Bau-Branchen verwendet.
In seltenen Fällen, z.B. bei der Sprühapplikation durch das Einatmen (Inhalation) von Aerosolen, sowie über den Hautkontakt kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Aus diesem Grund sah sich die EU dazu veranlasst, den Einsatz und die Verwendung von Isocyanaten als Bestandteil anderer Stoffe oder Mischungen bei den Verwendern zu sensibilisieren. Nur wer eine Sicherheitsschulung absolviert hat, soll zukünftig berechtigt sein, im industriellen und gewerblichen Bereich, mit Isocyanaten (monomerer Anteil > 0.1 % im Härter) zu arbeiten. Ziel dieser Verordnung ist, dass jeder Arbeitnehmer ausreichende Kenntnisse über die eventuellen Gefahren im Umgang mit diesen Stoffen haben müsste und sich der, mit ihrer Verwendung einhergehenden etwaigen Risiken, bewusst sein sollte.
Geltungsbereich
Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen
Schweiz:
Da, bis dato, diese EU-REACH Verordnung nicht in die ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, SR 814.81) übernommen wurde, führt dies für Schweizer Betriebe zu keinen Verpflichtungen*
*Gemäss Arbeitsrecht (ArGV3) Gesundheitsschutz /Information, und insb. auch Art. 82 UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Wenn Sie diesbezüglich also ihren Arbeitnehmern präventiv die Möglichkeit einer Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten bieten möchten, ist diese Schulungsplattform eine gute Option.
Richtline
Betrifft Stoffe oder Gemische, die freie Diisocyanate in Konzentrationen von > 0,1 Gewichtsprozent enthalten, z. B.:
- PU Klebstoffe, 1 und 2 K Produkte
- PU Beschichtungen
- PU Vorstriche
Nicht betroffen sind polyurethanhaltige Produkte mit abreagierten/eingebundenen Isocanatanteilen
- Dämmmatten mit Polyurethan als Bindemittel
- PU Isolierungen
- Bodenbeläge aus Polyurethan (für den Verleger)
Ziel der Beschränkung
Verhinderung von Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Diisocyanate
Vorgehensweise / Anmeldung Sicherheitstraining
Isocyanat-Hersteller haben ein Online-Trainingskonzept und Trainingsmaterial in allen 24 EU-Amtssprachen entwickelt:
- Registrierung zum Training
- Kosten 5 EUR/Teilnehmer – mit Gutschein vom Verlegewerkstoffhersteller oder BG-Bau kostenfrei
- Absolvierung der Schulung nach Freischaltung per E-Mail, Dauer ca. 30 min.
- Absolvierung Quiz
- Zertifikat per E-Mail nach erfolgreichem Training
- Arbeitgeber (Selbstständiger) dokumentiert Training
- Gültigkeit 5 Jahre
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