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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.
Lange Zeit waren Teppichböden nicht mehr gewünscht, Argumente wie «Hausstauballergien» und «Hygiene» wurden als Grund und / oder Vorwand verwendet, teilweise leider auch «populistisch» kommuniziert.
In den letzten Jahren scheint jedoch der Teppichboden – insbesondere in Form von Teppichfliesen – wieder eine «Renaissance » zu erfahren. Gerade in Büroflächen werden die Vorteile von Teppichfliesen wieder geschätzt, zu benennen ist hier zum einen das Fliesenformat, welches einen unproblematischen Zugang zu Doppelbodentrassen ermöglicht, zum andere jedoch auch das akustische Verhalten und hier insbesondere die angenehme Schallabsorption.
Die Anforderungen an Teppichfliesen werden im Anhang A der DIN EN 1307 «Textile Bodenbeläge – Einstufung» definiert. Die Anforderungen sind nach diesseitiger Auffassung nicht so signifikant anspruchsvoll, als dass diese von den Herstellern nicht zu erfüllen wären.
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