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Der Schutz von Bodenbelägen zwischen dem Zeitpunkt der Verlegung und der Abnahme führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten und Irritationen. Dabei sollte allein die Notwendigkeit des Schutzes der Bodenbeläge im Rahmen der Innenausbauarbeiten notwendigerweise eine logische und unabdingbare Maßnahme darstellen. Und dies nicht nur, um die Wertigkeit des Bodenbelages zu unterstreichen, sondern auch, um den repräsentativen Ansprüchen und der Wertschöpfung/Werterhaltung über die gesamte Nutzungsdauer gerecht zu werden.
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