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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.
Die Gestaltung von Treppen wird vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt. Eine Zusammenfassung aller baulichen Regelungen für die Treppenausbildung bieten die Informationen für Treppen (BGI/GUV-I 561). Das Bauordnungsrecht der Länder wird durch betriebsbezogene Regelungen des Arbeitsstättenrechts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt. Diese Regelungen sind in den letzten Jahren verschärft worden, da Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen, eine Spitzenposition im Unfallgeschehen einnehmen.
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