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Estrichfugen haben verschiedene Funktionen: Sie gliedern größere Flächen in kleinere Einheiten, nehmen Bewegungen des Estrichs auf, schützen die Konstruktion vor Schäden und wirken schalldämmend.
Es dürfen keine federnden Risse und keine unvergossenen Schwindfugen im UB vorhanden sein. Risse im UB bedeuten keinen Mangel, sofern sie keine Schäden im Oberbelag zur Folge haben. Bei starrem Oberbelag sind Risse nicht zulässig.
Gemäss der schweizerischen SIA 253 5.1.2 und der deutschen DIN 18560 Teil 2 Norm sind der Ausschreibung Pläne beizulegen, gegebenenfalls auch ein Bewegungsfugenplan.
Entnehmen Sie alle wichtigen Informationen dazu aus den nachfolgenden Dokumenten
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