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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.
Elastische Bodenbeläge geben aufgrund ihrer Konstruktion bei Belastung nach, sie werden an diesen Stellen zusammengedrückt. Punktförmige Belastungen wie Räder und Rollen, Stuhlbeine oder Aufstandsflächen von Möbeln hinterlassen entsprechende Eindruckstellen. Auch durch kleine harte (nicht genormte) Rollen mobiler Funktionsmöbel entstehen sichtbare „Fahrspuren“. Problematisch werden diese Eindrücke, wenn sie nach Entlastung des Belages nicht wieder verschwinden. Im Belag verbleibt dann eine unschöne Delle, deren störender Effekt sich durch eine glänzende Einpflege und ungünstige Lichteinstrahlung noch verstärken kann. Solche bleibenden Eindrücke in elastischen Belägen bezeichnet man als „Resteindruck“. Treten solche Resteindrücke auf und werden vom Auftraggeber reklamiert, stellt sich die Frage, welche Resteindrücke zulässig sind.
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