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Zahlreiche Handwerker sind schon mal mit ihren Bauherrn/Auftraggebern bei Reklamationen und Beanstandungen in Konflikt geraten. In mehr oder wenigen schwerwiegenden Fällen landeten manchmal die Auseinandersetzungen vor Gericht, besonders bei hohen Schadenssummen. Dann schaltet das Gericht in der Regel einen Sachverständigen ein, der den Schaden, die Reklamation bzw. die Beanstandung bewerten muss.
Die Handwerker fragen sich nicht selten, was macht der Sachverständige eigentlich, wie geht der Sachverständige bei seiner Arbeit vor. Die Rolle des Sachverständigen wird häufig als „Gehilfe des Gerichts“ definiert. Das ist nicht richtig, denn die Befugnisse und Pflichten der Sachverständigen unterscheiden sich ganz wesentlich von denen des Richters. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, für den auf dem jeweiligen Fachgebiet nicht ausreichend sachkundigen Richter die Tatsachengrundlage zu klären, um den Richter in die Lage zu versetzen, das Recht anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen.
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