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Festigkeit und Tragfähigkeit von Untergründen werden selten ausreichend beachtet


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Bereits minimale Fehler bei der Verlegung von Bodenbelägen haben oft weitreichende Folgen. Meist wurden Kleinigkeiten übersehen, die dann zum Schadensfall führen. Unter dem Titel „Mehr Wissen – weniger Schäden“ veröffentlicht Flooright in loser Folge Artikel namhafter Sachverständiger zu realen Schadensfällen und deren Fehlerquellen.

 

Im Kommentar und den Erläuterungen zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle verlegereifen Untergründe für Parkett- und Bodenbelagarbeiten in ihrer Festigkeit und Tragfähigkeit den einschlägigen DIN-Bestimmungen entsprechen müssen.

 

Bei neu eingebauten Estrichen muss und kann der Bodenleger davon ausgehen, dass diese Untergründe mit den erforderlichen Festigkeiten eingebaut sind und somit über die notwendige Festigkeit und Tragfähigkeit verfügen. Ein immer wieder kehrendes Thema bei der Sanierung von Altuntergründen ist deren Festigkeit und Tragfähigkeit, die in der Regel nie überprüft werden. Dabei altern Estriche und verlieren ihre Festigkeit und Tragfähigkeit.

 

Wie lange ist die Nutzungsdauer eines Estrichs, was kann und muss geprüft werden?

 

Lesen Sie dazu die nachfolgenden, interessanten Berichte von Wolfram Steinhäuser:

Festigkeit und Tragfähigkeit von Untergründen werden selten ausreichend beachtet:

 
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Die nachfolgend aufgelisteten Berichte beschreiben Beispiele von Fussbodenschäden aufgrund von mangelhafter bzw. nicht ausreichender Festigkeit und Tragfähigkeit des Altuntergrundes, die im Vorfeld nicht ausreichend beachtet und bewertet wurden.

Bituminöser Untergrund täuschte ausreichende Tragfähigkeit vor:

 
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Alter DDR-Anhydritestrich wurde in seiner Tragfähigkeit überschätzt:

 
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Die Oberflächenfestigkeit des Estrichs war nicht die Schadensursache:

 
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Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt unter www.flooright.ch.


Herzliche Grüsse

Ihr Flooright-Team

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