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Wissen ist Macht, aber häufig auch zwingend erforderlich, um nicht in die Bredouille zu geraten. Denn Unwissenheit wird auch bei Streitigkeiten auf Baustellen schamlos ausgenutzt. Dazu gibt es genügend Beispiele, auch in Sachverständigengutachten.
Was sollte man als Parkett- und Bodenleger mindestens über neu eingebaute Zementestriche wissen, um irgendwelchen Behauptungen und Beschuldigungen entgegentreten zu können. Die nachfolgenden Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Prüf- und Hinweispflichten des Parkett- und Bodenlegers.
Lesen Sie dazu den nachfolgenden, interessanten Bericht von Wolfram Steinhäuser:
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